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   VG Sigmaringen, 04.02.2002 - 8 K 1846/00   

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https://dejure.org/2002,18258
VG Sigmaringen, 04.02.2002 - 8 K 1846/00 (https://dejure.org/2002,18258)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 04.02.2002 - 8 K 1846/00 (https://dejure.org/2002,18258)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 04. Februar 2002 - 8 K 1846/00 (https://dejure.org/2002,18258)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Ungeeignetheit eines Dolmetschers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Löschung einer Eintragung im Verzeichnis der Verhandlungsdolmetscher und der Urkundenübersetzer sowie des Widerrufs einer Bestellung zum Urkundenübersetzer; Ungeeignetheit als Verhandlungsdolmetscher bzw. Urkundenübersetzer auf Grund einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.1994 - 9 S 2864/92

    Beeidigung als Verhandlungsdolmetscher - Eignungsnachweis

    Auszug aus VG Sigmaringen, 04.02.2002 - 8 K 1846/00
    Ein Dolmetscher muss zudem über spezielle Dolmetschertechniken verfügen und vor allem in der Lage sein, der jeweiligen Verhandlungssituation sowie den durch ihren jeweiligen Kulturkreis geprägten Beteiligten des gerichtlichen Verfahrens gerecht zu werden (Kissel, GVG 3. Aufl. § 185, Rn. 9, VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 27.09.1994 -9 S 2864/92-( auch zum Eignungsbegriff i.S. § 14 Abs. 3 Sätze 1 und 2 AGGVG)).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.2001 - 8 S 641/01

    Aufhebung eines rechtswidrig gewordenen begünstigenden VA mit Dauerwirkung nach

    Auszug aus VG Sigmaringen, 04.02.2002 - 8 K 1846/00
    Offenbleiben kann, ob die Verfügung tatsächlich auf § 49 Abs. 2 Nr. 3 LVwVfG zu stützen ist, wie dies vom Beklagten gemacht wurde, oder ob die Verfügung auf § 48 Abs. 1 VwVfG zu stützen ist, da es sich um die Aufhebung eines bei seinem Erlass rechtmäßig begünstigten Verwaltungsakt mit Dauerwirkung handelt (vgl VGH Bad. Württ. Urt. vom 24.09.2001 -8 S 641/01-) oder ob sich die Rechtsgrundlage dieser Verfügung aufgrund der einheitlichen Verweisung in § 15 Abs. 5 S. 2 auf § 14 Abs. 7 S. 1 bis.
  • VG Cottbus, 08.01.2008 - 1 L 390/07

    Aufnahme in die Liste der vereidigten Dolmetscher

    Das freie Ermessen der Gerichte, die Person des Dolmetschers für die Durchführung bestimmter gerichtlicher Aufgaben auszuwählen, wird durch die Bestimmung des § 8 Abs. 4 Satz 4 BbgGerNeuOG nicht eingeschränkt (vgl. VG Sigmaringen, Urteil vom 4. Februar 2002 -8 K 1846/00- zit. nach Juris, Rn. 29; vgl. ferner Wolf, in: Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, Band 3, 1992, § 185 GVG, Rn. 11).

    Wenn vor diesem Hintergrund an die persönliche Eignung des Dolmetschers angeknüpft wird, findet dies seinen sachlichen Grund darin, dass bei Mängeln in der Persönlichkeit die Gewissenhaftigkeit der mündlichen Übersetzung nicht mehr gewährleistet scheint, aber auch darin, dass die am gerichtlichen Verfahren Beteiligten, also alle in einer prozessual relevanten Funktion an der Verhandlung mitwirkenden Personen (Richter, Staatsanwälte, Kläger, Beklagte, Beigeladene, Streithelfer, Angeklagte, Nebenkläger), bei Einsatz eines (allgemein beeidigten) Dolmetschers ohne besondere feierliche Bekräftigung sicher sein sollen, dass dieser persönlich integer ist und nicht in einer steuernden Weise Einfluss auf das Verfahren nimmt und hierdurch die Rechtsfindung verhindert oder erschwert (so bereits VG Düsseldorf, Urteil vom 27. September 2006 -20 K 5477/05- zit. nach Juris, Rn. 54; VG Sigmaringen, Urteil vom 4. Februar 2002 -8 K 1846/00- zit. nach Juris, Rn. 23).

  • VG Düsseldorf, 27.09.2006 - 20 K 5477/05

    Streichung aus einer Liste der Dolmetscher und Übersetzer; Rechtswidriges Führen

    Wenn an die persönliche Eignung angeknüpft wird, findet dies seinen sachlichen Grund darin, dass bei Mängeln in der Persönlichkeit die Gewissenhaftigkeit der mündlichen Übersetzung nicht mehr gewährleistet scheint, aber auch darin, dass die am gerichtlichen Verfahren Beteiligten beim Einsatz eines (allgemein beeidigten) Dolmetschers ohne besondere feierliche Bekräftigung sicher sein sollen, dass dieser persönlich integer ist und nicht in einer steuernden Weise Einfluss auf das Verfahren nimmt und hierdurch die Rechtsfindung verhindert oder erschwert, VG Sigmaringen, Urteil vom 04.02.2002 - 8 K 1846/00 - Juris.
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